Entstehung :

Biologische Spuren in diesem Sinne (Spuren am / in Fahrzeugen oder an Personen) sind ausgeschiedene, ausgetretene, abgeriebene oder abgetrennte Stoffe oder Teile eines Organismus (Mensch, Tier oder Pflanze). Im Rahmen eines Unfallgeschehens sind dies hauptsächlich Blut, Erbrochenes, Kot und Urin, Haare oder Federn, Gewebe und Sekrete, Hirnmasse, Körper- und Knochenteile, Pflanzenteile.

Aussagekraft :

Biologische Spuren an oder im Fahrzeug oder an Personen geben Aufschluss über den Unfallverlauf (z.B. bei Auffinden von Federn, Tierhaaren und Pflanzenteilen) und die Aufschlagstelle von unfallbeteiligten Personen im oder am Fahrzeug (bei Auffinden von Blut, Haaren und Gewebe)

Des weiteren dienen biologische Spuren auch zur Identifizierung eines Tatverdächtigen und zur Ermittlung der Sitzpositionen.

Sicherung :

Fotografieren, falls erforderlich Gewebeproben entnehmen

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